Eine rote Rose liegt neben den Scherben einer weissen Vase auf dem Boden

Die Kündigung der Istanbul-Konvention stärkt die Gegner einer liberalen Gesellschaftsordnung. (Bild Adobe Stock)

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Istanbul-Konvention: Kulturkampf auf Kosten gewaltbetroffener Frauen

Die Istanbul-Konvention des Europarates verpflichtet die Staaten zum Handeln gegen Gewalt an Frauen. Dagegen gibt es Widerstand: Nach der Türkei hat kürzlich Lettland den Austritt beschlossen. Die Konvention werde benutzt, um Gender-Theorien zu pushen, so die Kritik. Den Vorwurf hört man auch in anderen Ländern. Was ist dran?

Der junge Abgeordnete Andris Šuvajevs fand klare Worte: «Der Austritt aus einer Menschenrechtskonvention ist einfach nichts, was eine europäische Demokratie tun sollte.» Doch genau ihn hat das lettische Parlament kürzlich beschlossen. Der baltische Staat soll die Istanbul-Konvention kündigen. Tausende hatten vergeblich für den Verbleib demonstriert.

Das «Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und häuslicher Gewalt gegen Frauen», so der offizielle Titel, anerkennt Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte. Es verpflichtet Mitglied-Staaten zu Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierter Politik. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Konvention auch für gewaltbetroffene Männer. Frauen müssen jedoch prioritär geschützt werden.

Gegner fürchten um traditionelle Werte
In der Kritik steht nicht die Konvention an sich, sondern deren Auslegung: Behörden und NGOs würden das Abkommen benutzen, um Gender-Theorien und Homosexualität als Norm zu verankern, so die Gegner. Dies bedrohe traditionelle Familienwerte und spalte die Gesellschaft. Auch habe das Abkommen nicht zu weniger Gewalt gegen Frauen geführt.

Statistiken bestätigen den letztgenannten Punkt. Die fehlende Wirksamkeit kann jedoch auch eine Folge von ungenügender Finanzierung sein. Zudem dauert es beim Gewaltschutz immer einige Zeit, bis Verbesserungen sichtbar werden.


Regierungschefin Evika Siliņa setzte sich vergebens für den Verbleib in der Konvention ein. (Bild: Ieva Ābele, Saeima, Wiki Commons)


Ein unerwarteter Entscheid
Lettland hat das Abkommen erst 2024 ratifiziert. Der Beschluss zum Austritt kam deshalb für viele überraschend. Denn in Sachen Gleichstellung ist das Land eigentlich fortschrittlich unterwegs. Im globalen Gender Gap Report etwa liegt es auf Platz 21 von 148 untersuchten Staaten, nur einen Rang hinter der Schweiz. Seit letztem Jahr kann man eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen. An der Spitze der Regierung steht eine liberale Frau, Präsident ist ein offen homosexueller Mann. Dieser konnte den Austritt mit seinem Veto zwar um ein Jahr aufschieben. Vom Tisch ist die Kündigung damit aber nicht. Die Türkei hat das Abkommen bereits 2021 verlassen, und auch die rechtsnationale Regierung in Polen hat bereits mehrmals Austrittspläne bekanntgegeben. In diesen drei Ländern leben rund 66 Millionen Frauen.

Europarat weist Vorwürfe zurück
Der Europarat hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Doch nicht nur nationalkonservative und religiöse Kreise im Osten und Südosten Europas stossen sich an der Auslegung. Auch genderkritische Feministinnen sagen, dass die Konvention nicht mehr im ursprünglichen Sinn angewendet werde. Im Fokus steht auch hier die Frage: «Was ist eine Frau?» In Deutschland etwa hat die Initiative «Geschlecht zählt»1) minutiös dokumentiert, wie der Begriff Frau vom biologisch weiblichen Geschlecht schrittweise entkoppelt und auf alle genderqueeren Identitäten und Lebensstile ausgeweitet worden ist. Das Deutsche Institut für Menschenrechte beispielsweise schreibt auf seiner Webseite:

«Der Begriff Frau schliesst dabei explizit Mädchen unter 18 Jahren ein (Artikel 3 f.). Zentrale Zielgruppe aller Massnahmen sind damit alle heterosexuellen, lesbischen, bisexuellen Frauen und Mädchen. Das umfasst alle Menschen, die sich als Frau identifizieren, zum Beispiel auch intergeschlechtliche und trans Frauen und Mädchen (sowie nicht binäre Personen).»

Was sagt die Konvention?
Dass sich die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen im Laufe der Zeit ändert, ist normal. Das Institut verknüpft hier aber Begriffe in einer Weise, die tatsächlich Zweifel an seiner Unabhängigkeit wecken können. Hierzu muss man wissen, dass im Original alle wichtigen Begriffe genau definiert sind.2) Würde die zentrale Zielgruppe neben Frauen weitere biologische und/oder soziale Gruppen umfassen, stünde das im Text. Bei den Definitionen (Artikel 3) wird jedoch nur das Alter präzisiert («For the purpose of this Convention: (…) ‹women› includes girls under the age of 18.»). Der Begriff «nicht binär» kommt im Konventionstext nicht vor.

Die Diskrepanz lässt sich mit der rasch fortschreitenden gesellschaftlichen Liberalisierung erklären, die Mitte der 2010er-Jahren in den westlichen Ländern Europas einsetzte: Als die Konvention 2011 verabschiedet wurde, war eine Frau offenbar noch unbestritten ein biologisch weiblicher Mensch. Ebenso war man sich einig, dass das biologische Geschlecht (englisch sex) und das soziale Geschlecht (gender), Geschlechtsidentitäten, Geschlechterrollen, sexuelle Orientierungen sowie Trans- und Intergeschlechtlichkeit verschiedene Dinge bezeichnen. Erst die Vermischung und wiederholte Umdeutung all dieser Begriffe durch die jeweiligen Interessengruppen befeuerte den Streit um Deutungsmacht so richtig –  und stärkte nationalkonservative und religiöse Kreise, die keine gesellschaftliche Liberalisierung im westlichen Ausmass wollen.

Fatales Zeichen
Doch warum ist die Frage, wer rechtlich als Frau gilt, für die Konvention eigentlich so wichtig? Weil die Definition konkrete Folgen hat: Zum einen entscheidet sie über gesetzliche Ansprüche von gewaltbetroffenen Individuen, zum Beispiel, wer Zugang zu einem Frauenhaus hat. Zum andern hängt davon die staatliche Finanzierung von Massnahmen und Dienstleistungen ab. Wird die Finanzierung auf  viele Gruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen ausgeweitet, bleiben für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen weniger Ressourcen übrig. Zudem: Was nicht klar definiert werden kann, kann auch nicht prioritär geschützt werden. Im schlimmsten Fall kündigt ein Staat die Konvention. Dann wird der der Schutz für keine Gruppe verbessert, wie die Entwicklung in Lettland, Polen und in der Türkei zeigt.

Auch wenn der Beschluss in Lettland zunächst wenig unmittelbare Folgen haben wird:  seine symbolische Wirkung ist vor allem aussenpolitisch fatal. Eine weitere Schwächung der Menschenrechte ist das Letzte, was die Menschheit aktuell wollen kann.

 

Interessenbindung der Autorin: Frau Frei hat am ersten Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz als Co-Autorin mitgearbeitet.

Quellen / mehr erfahren:
1) Initiative «Geschlecht zählt»: Webseite
2) Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen: Originaltext (alle Definitionen vgl. Seite 3)

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