Die Vorlage zur Individualbesteuerung hat markant an Zustimmung verloren. Mit einer konzertierten Medienkampagne versucht das Ja-Lager deshalb, am 8. März ein Nein zu verhindern. Leider auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit.
«Viele Menschen haben sich erst oberflächlich mit der Vorlage befasst», tadelte ein Frauenverein kürzlich in einer Mail zur Abstimmung vom 8. März. «Nun wird verunsichert, umgedeutet, gebremst. Besonders die Basis von SVP und Mitte hat ihre Meinung stark geändert.»
Gegenargumente von linker Seite, etwa der Gewerkschaften oder von Ökonomen (auch der SP), werden nicht widerlegt (was durchaus spannend wäre), sondern kurzerhand verschwiegen. Stattdessen erfährt Frau Frei gleich zu Beginn: Wer diese Vorlage nicht unterstützt, ist rechts, konservativ-rückständig oder durch Propaganda der Gegner verwirrt. Eine andere Erklärung kann es nicht geben.
Framing mit System
Frau Frei, familiengeschichtlich quasi von Kindesbeinen an links und allergisch gegen jede Art von Diskriminierung, reibt sich die Augen. Ist dieses Rechts-Framing ein Ausrutscher, passiert im Eifer des Gefechts? Leider nein. Die Chefredaktorin des Tages-Anzeigers, Raphaela Birrer, ordnet gleichentags ein: «Ist die Frau verheiratet, wird sie heute steuerlich als Anhängsel ihres Mannes betrachtet. Ihre Einkünfte – meist das Zweiteinkommen im Haushalt – werden zum Lohn des Mannes addiert, sodass das Paar in eine umso höhere Progressionsstufe gerät, je mehr die Frau arbeitet».
Die erwerbstätige Frau als gezieltes Opfer des Steueramts? Progression als Strafe für erwerbstätige Ehefrauen – kann das sein? Ein Blick ins eigene Steuerformular zeigt: Das Amt fragt nach den Einkünften von Person 1 und Person 2. Welches Geschlecht diese Personen haben, ist ohne Belang. Und die Steuern steigen genauso, wenn nicht die Frau, sondern der Mann sein Pensum erhöht und dadurch mehr verdient. Es ist auch nicht die Progression, die «einen Teil des Einkommens wegfrisst», wie die Chefredaktorin suggeriert. Bei Herrn und Frau Frei fressen die Steuern an sich immer einen Teil ihres Einkommens weg. Das liegt in ihrer Natur.
Nicht alle haben eine Wahl
Hinzu kommt: Asymmetrische Einkommen in einem Paarhaushalt können heutzutage verschiedenste Gründe haben: Andere persönliche Prioritäten (Stichwort «Life-Work-Balance»!), Weiterbildung, genügend Geld beispielsweise. Aber auch gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegearbeit in der Familie, die nicht nach aussen delegiert werden kann. Allen ungleich Verdienenden zu unterstellen, sie seien halt von gestern und selber schuld, wenn sie nicht mehr auswärts arbeiten, ignoriert das Spektrum von möglichen Lebenslagen. Die ungleichen Einkünfte in Familien mit einem schwerbehinderten oder chronisch kranken Kind oder Elternteil zum Beispiel sind häufig nicht freiwillig gewählt. Diese Eltern haben oft schlicht nicht die Möglichkeit, ihr Pensum beliebig zu erhöhen oder zu senken. (Die meisten anderen übrigens auch nicht. Der Arbeitsmarkt ist nur für die wenigsten ein Wunschkonzert mit beliebiger Wahl von Job und Pensum.)
Ungleiche Besteuerung bleibt
Was ebenfalls gerne untergeht: Die zur Abstimmung stehende Vorlage betrifft nur die Bundessteuer. Diese macht bloss einen Bruchteil der Steuern aus (Zahlen siehe Link unten). Für die Steuerlast entscheidend sind die Kantone. Viele von ihnen wenden bereits heute Splitting-Modelle an, also Formen von Individualbesteuerung. Wie sie mit dem neuen Gesetz umgehen werden, weiss zurzeit niemand.
Sicher ist, dass die unterschiedliche Besteuerung je nach Zivilstand verfassungswidrig ist. Für die Abschaffung sind deshalb fast alle. Aber nicht so. Mit dieser Vorlage würden gleich hohe Einkommen von Paaren nämlich weiterhin unterschiedlich besteuert – nun einfach je nach Aufteilung der Erwerbsarbeit. Wie das mit dem Diskriminierungsverbot in der Verfassung zusammengeht, ist eine weitere von vielen offenen Fragen.
Die Vorlage in Kürze
Das am 8. März 2026 zur Abstimmung stehende Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in der Schweiz führt die eigenständige Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften bei der Bundessteuer ein. Jede Person versteuert Einkommen und Vermögen separat, unabhängig vom Zivilstand, um Heiratsstrafe und -bonus zu beseitigen. Der Abzug für Doppelverdiener entfällt somit. Kinderabzüge steigen auf 12’000 Franken.
Quellen / mehr erfahren:
Kommentar von Raphaela Birrer, Tages-Anzeiger
Interview mit SP-Ökonom Serge Gaillard
Tabelle Bundessteuern zum Vergleichen
Wer von der Vorlage profitiert und wer nicht, zeigt dieser Podcast der Republik


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